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Den passenden Mieter für Ihre Immobilie finden

Sie sind auf der Suche nach einem passenden Mieter für Ihre Immobilie? Ihre Bürofläche steht leer, aber es findet sich kein passendes Unternehmen? Die Ladenfläche ist seit einer ganzen Weile ungenutzt?

Ganz gleich ob wohnwirtschaftlich oder gewerblich, wir besitzen ein großes Kundenportfolio mit zahlreichen Mietinteressierten und finden den geeigneten Mieter für Ihre Ansprüche. Vermeiden Sie Leerstand und die damit verbundenen Kosten und Nachteile. Wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilie schnellstmöglich weitervermietet wird.

Leerstehende Büroräume und Gewerbeflächen vermeiden

Den Wirtschaftswandel im Blick. Durch die vermehrte Nutzung von Homeoffice-Angeboten und mobilen Arbeitsplätzen sinkt der Bedarf an Büroflächen. Da viele Unternehmen im Zuge der vorausgegangenen Krise nicht mehr über die ursprünglichen Mittel verfügen werden auch Gewerbeflächen abgestoßen.

Was können Sie als Vermieter eines solchen Objektes tun? Wie können Sie weiterhin eine wirtschaftliche Kalkulation Ihrer Fläche erreichen? Wie wäre es, wenn Sie Büro- oder Gewerbeflächen mithilfe einer möglichen Nutzungsänderung und eines Umbaus in eine attraktive Wohnfläche umwandeln? Insbesondere in Ballungsgebieten, wie hier in Stuttgart, ist der Bedarf an Wohnraum enorm. Hier kann sich für Sie eine Nutzungsänderung zur richtigen Zeit besonders auszahlen.

An eine Wohngemeinschaft vermieten

Aufgrund der Wohnungsknappheit, besonders hier im Ballungsgebiet Stuttgart, wird es für Vermieter immer interessanter, ihr Mietobjekt an eine Wohngemeinschaft zu vermieten. Der Ertrag ist im Vergleich höher, und aufgrund der erhöhten Bereitschaft von jungen Menschen gegenüber diesem Wohnkonzept, ist auch ein stetiger Fluss an potentiellen Nachmietern vorhanden. Jedoch gibt es auch hier viele Punkte, die zu beachten sind und verschiedene Möglichkeiten, dieses Konzept erfolgreich umzusetzen.

Fallstricke, die auf einen Vermieter lauern können

Als Vermieter müssen Sie auf viele gesetzlich geregelte Verpflichtungen und Maßgaben achten. Fehler und Mängel, die die Nutzung des Mieters beeinträchtigen, müssen laut Instandhaltungspflicht von Ihnen, als Vermieter beseitigt werden. Ebenso müssen Sie die Steuerpflicht beachten: Sämtliche Mieteinnahmen müssen, unter Abzug der Kosten, angemeldet sein und versteuert werden. Beachten Sie außerdem, dass Sie als Privatperson nicht mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren kaufen oder verkaufen dürfen. Sollten es mehr sein, so werden Sie automatisch als gewerblicher Immobilienhändler eingestuft und dementsprechend besteuert. Achten Sie deswegen bei einem Mehrfamilienhaus auch darauf, dass die Wohnungen nicht einzeln aufgeteilt sind, sondern dass es als ein Objekt gekauft oder verkauft wird.

Der Energieausweis bei Neuvermietungen

Wenn Sie Ihre Immobilie neu vermieten wollen, sollten Sie unbedingt auch auf den Energieausweis achten. Sollte Ihnen kein aktueller Energieausweis vorliegen, so lassen Sie sich einen erstellen. Auch das können wir bei Bedarf für Sie übernehmen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, dann melden Sie sich einfach bei uns!

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